Flensburg

In Flensburg wird ja bekannterweise das Punktesystem, also das Fahrerlaubnisrecht produkoliert bzw. gespeichert und genau darüber möchte ich euch einige interessante Infos liefern.

* Wissenswertes über das Punktesystem:

Das Punktesystem in Flensburg ist ein spezielles Regelwerk im sogenannten Fahrerlaubnisrecht. Sämtliche Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften werden produkoliert und natürlich auch sanktioniert und zusätzlich noch in einem Register gespeichert.

flensburg

* Wichtiges über den Sinn und Zweck dieser Punktesysteme:

Verkehrsteilnehmer, welche schwerwiegend bzw. wiederholt gegen die Straßenverkehrsvorschriften verstoßen, sollen so leichter und schneller idetifiziert werden. Zu den Straßenverkehrsvorschriften zählen unter anderem das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung und die Fahrerlaubnisverordnung. Verkehrssünder sollen durch dieses System mit einheitlichen Strafen und Bußgeldern zu einer besseren Regelbeachtung angehalten werden. Punktesysteme setzen somit also sämtliche Konzepte der Verkehrspsychologie um. Ziel ist es die Verhaltens- und Einstellungsänderung des Kraftfahrers zu erreichen. Die Beeinflussbarkeit und die Lernfähigkeit von Menschen sind demnach wesentliche und sehr wichtige Bestandteile der Mobilitätskompetenz von Kraftfahrern. Der sehr enge korrelative Zusammenhang zwischen der Zahl der Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg und dem Unfallrisiko ist nach zahlreichen Studien des Kraftfahrtbundesamtes mehr als hinreichend belegt. So werden besonders auch die sogenannten Mehrfachtäter hart zur Rechenschaft gezogen. Die Punktesysteme in Flensburg dienen also einzig und allein der Aufrechterhaltung und der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Dies belegen zudem auch viele Studien der nationalen Verkehrssicherheitsbehörden. Die Wirksamkeit von Punktesystemen ist somit erwiesen. Im schlimmsten Fall droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Als Maßnahmen zum Punktesystem werden vier Schritte empfohlen:

(a) die Verwarnung
(b) sämtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Fahreignung
(c) der Fahrerlaubnisentzug
und (d) die Rehabilitationskurse